Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen von joy-of-discovery.de

Stand: Februar 2024

1. Allgemeines, Vertragsgegenstand

1.1. Verkäufer im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) ist Anja Thierbach als Inhaberin der Firma  joy-of-discovery.de, Lortzingstraße 14, 04105 Leipzig. Käufer (im Folgenden jeweils „Besteller“ oder „Käufer“) im Rahmen dieser AGB können sowohl Ver-braucher gemäß § 13 BGB als auch Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sein.

1.2. Diese AGB gelten für alle vom Verkäufer erbrachten bzw. noch zu erbringenden Leistungen im Vertrieb sowohl von neuen als auch von gebrauchten Produkten (im Folgenden jeweils „Kaufsache“ oder „Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob die Kaufsache vom Verkäufer selbst hergestellt oder bei Zulieferern eingekauft worden ist (§§ 433, 651 BGB).

1.3. Ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass der Verkäufer in je-dem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

1.4. Die hiesigen AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Erfordernis einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt oder wenn er auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Bestellers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist.


2. Vertragsgrundlagen, Vertragsabschluss

2.1. Katalogangebote des Verkäufers, auch durch Online-Veröffentlichungen, sind stets frei-bleibend und lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Erst die Bestellung eines Produktes durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme dieses Angebots wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung erklärt, es sei denn, der Besteller hat ein vom Verkäufer abgegebenes verbindliches Angebot angenommen. Im Online-Vertrieb oder einer elektronischen Kommunikation automatisiert erstellte Eingangsbestätigungen des Verkäufers hinsichtlich Bestellungen und/oder Erklärungen des Käufers stellen keine Auftragsbestätigungen im Sinne dieser Reglungen dar.


2.2. Der Verkäufer ist berechtigt, etwaige Angebote des Käufers innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen nach Eingang des Angebots des Käufers anzunehmen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Erklärung des Verkäufers (Auftragsbestätigung in Textform) oder der Ausführung der Lieferung an den Käufer. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot des Käufers als abgelehnt.

2.3. Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, insbesondere für den Umfang der Lieferung, ist stets die Erklärung des Verkäufers einschließlich dieser AGB. Dies ist entweder das verbindliche Vertragsangebot des Verkäufers oder im Falle von Online-shop- oder Katalogangeboten des Verkäufers die erteilte Auftragsbestätigung aufgrund ei-ner vorausgegangenen Bestellung des Käufers.

2.4. Die Bestellung des Käufers im Onlineshop des Verkäufers erfolgt in folgenden Schritten:

  • durch das Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“ wird die gewünschte Ware im Warenkorb ablegt,
  • der Warenkorb kann jederzeit mittels Klicken der so benannten Schaltfläche aufgerufen werden und die dort vom Besteller abgelegten Waren können geprüft, wieder gelöscht und geändert werden,
  • nach der Betätigung des Buttons „Weiter zur Kasse“ erfolgt eine automatische Weiterleitung zur Anmeldung im Onlineshop, sofern dies nicht zuvor schon erfolgt ist; alter-nativ können die für die Abwicklung des Kaufgeschäftes benötigten persönlichen Daten auch als Gast erklärt werden,
  • anschließend besteht eine nochmalige Gelegenheit zur Prüfung bzw. Berichtigung der gewählten Kaufsache und jeweiligen eingegebenen Daten des Käufers,

  • die verbindliche Absendung der Bestellung erfolgt durch das Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“,

  • der Käufer kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück“-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Internetseite gelangen, auf der die Angaben erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen.

2.5. Im Onlineshop, in Werbematerialien, Katalogen oder sonstigen Veröffentlichungen vom Verkäufer oder Dritten, z.B. den Herstellern von Produkten, angegebene Daten und Eigenschaften hinsichtlich der vom Verkäufer vertriebenen Produkte sowie Angaben zu deren Einsatzzwecken sind unverbindlich und stellen keine Garantie oder Eigenschaftszusicherung dar.

2.6. Bereits im Angebotsstadium hat der Besteller den Verkäufer auf eine aus dem Rahmen fallende Beanspruchung, auf Einsatzzwecke besonderer Art sowie auf erhöhte Risiken hinzuweisen, die beim Einsatz der Kaufsache durch ihn entstehen können.

2.7. Hat der Verkäufer im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Vertragsabschlusses dem Besteller Zeichnungen oder andere Unterlagen überlassen, bleiben diese Eigentum des Verkäufers. An diesen behält sich der Verkäufer das Urheberrecht vor. Sie dürfen vom Besteller ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis Dritten nicht zugänglich gemacht.

2.8. Die Schriftform gilt auch bei telekommunikativer Übermittlung von Schriftstücken, z.B. per Telefax, Computerfax oder E-Mail, als eingehalten.


3. Widerrufsrecht bei Verbrauchergeschäften

3.1. Sofern der Kaufvertrag ausschließlich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (wie z.B. über das Internet [Onlineshop] oder per Telefon) geschlossen wurde, steht Verbrauchern grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, wobei Verbraucher gemäß § 13 BGB jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer-den können.

3.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht, insbesondere dessen Ausübung und Rechts-folgen, ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.


4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit

4.1. Die Einhaltung vereinbarter Preise für Lieferungen setzt voraus, dass die der Vereinbarung zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben und ohne vom Besteller zu vertretenden Behinderungen erbracht werden können. Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen, die zu einem Mehraufwand führen, hat der Besteller zusätzlich zu vergüten.

4.2. Die vom Verkäufer angegebenen Endpreise beinhalten die Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe (z.Zt. 19 %), sofern nicht etwas Anderes explizit ausgewiesen worden ist. Ausdrücklich nicht in den Endpreisen mit enthalten, sofern nicht anders gekennzeichnet, sind die zusätzlichen Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung und Zoll. Diese Kosten fallen bei Abholung der Kaufsache beim Verkäufer durch den Käufer nicht an. Die Höhe der Preise richtet sich nach den Vereinbarungen der Parteien. Ist eine solche Vereinbarung im Einzelfall unterblieben, setzt der Verkäufer ortsübliche Preise an.

4.3. Zahlungen sind beim Verkauf über den Onlineshop sofort nach Abschluss des Kaufvertrages ohne Abzüge zu leisten, soweit nichts anders vereinbart worden ist. Sie sind jedoch spätestens bei Übergabe der Kaufsache fällig. Vereinbarte Zahlungsfristen sind nur dann eingehalten, wenn der zu zahlende Betrag dem Verkäufer am Fälligkeitstermin vorbehaltlos zur Verfügung steht.

4.4. Zahlungen haben per Überweisung in Euro zu erfolgen, sofern nicht Abweichendes vereinbart worden ist, oder, sofern für das jeweilige Geschäft zuvor durch den Verkäufer angeboten, über einen Geldtransfer-Dienstleister (PayPal, Apple Pay, Klarna etc.). Dabei gelten gegebenenfalls zusätzliche Regelungen des jeweiligen Zahlungsdienstes, auf die der Verkäufer selbst keinen Einfluss hat.

5. Zahlungsverzug, Aufrechnung, Leistungsverweigerungsrecht, Abtretung

5.1. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schaden bleibt vorbehalten.

5.2. Der Besteller kann Zahlungen nur dann zurückhalten oder mit Gegenansprüchen aufrechnen, wenn diese unbestritten, entscheidungsreif (aus logischen Gründen nicht bestreitbar) oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Leistungsverweigerungsrecht wegen Vorleistungen steht dem Besteller so lange nicht zu, wie der Verkäufer Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie leistet.

5.3. Der Besteller kann Forderungen gegen den Verkäufer nur mit dessen vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte abtreten oder durch Dritte einziehen lassen, es sei denn, es handelt sich um Forderungen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig fest-gestellt sind. Im Übrigen kann der Verkäufer die Zustimmung nicht aus unbilligen Gründen verweigern. § 354a HGB bleibt unberührt.

6. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Lieferfristen und -termine, Verpackung

6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers. Auf Verlangen des Käufers wird die Kaufsache an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nichts Anderes vereinbart ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transporttechnischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt der Verkäufer nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers, ausgenommen sind Europaletten, Umlaufverpackungen, die Eigentum des Verkäufers sind, sowie Verpackungen, bei denen der Verkäufer ausdrücklich auf sein Eigentum hinweist. Spezialverpackungen wer-den vom Verkäufer zurückgenommen, wenn hierüber vor der Auslieferung eine Vereinbarung getroffen worden ist und die Verpackung für eine erneute Verwendung geeignet ist.

6.2. Haben die Parteien eine Selbstabholung vereinbart, informiert der Verkäufer den Besteller per E-Mail darüber, sobald die Kaufsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

6.3. Handelt es sich um einen Versendungsverkauf und ist der Käufer ein Unternehmer im Sin-ne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung be-stimmten Person ausgeliefert hat. Handelt der Käufer indes als Verbraucher gemäß § 13 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache grundsätzlich erst mit Übergabe an den Käufer oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zu-fälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat, wenn der Käufer den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung be-stimmte Person mit der Ausführung selbst beauftragt und der Verkäufer dem Käufer diese Person zuvor nicht benannt hat. Verzögert sich der Versand infolge eines Umstands, den der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr von dem Tage an auf den Besteller über, an dem der Verkäufer versandbereit ist und dies dem Besteller mitgeteilt hat.

6.4. Vereinbarte Fristen und Termine für Lieferungen beginnen erst zu laufen, wenn der Besteller alle von ihm zu erbringenden Vorbereitungshandlungen vorgenommen und seinen Mitwirkungspflichten Genüge getan hat. Befindet er sich mit einer von ihm zu erbringenden Leistung in Rückstand, verlängern sich die Termine und Fristen um die Dauer dieses Rückstandes. Termine und Fristen sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer verbindlich genannt oder bestätigt werden.

6.5. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Verkäufer dem Besteller innerhalb der Frist die Ware angeboten hat oder ihn zur Abholung aufgefordert hat. Im Falle des Versendungskaufs ist die Lieferfrist eingehalten, wenn der Verkäufer die Ware innerhalb der Lieferfrist an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person ausgeliefert hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstands, den der Besteller zu vertreten hat, ist die Lieferfrist auch dann eingehalten, wenn der Verkäufer innerhalb der Lieferfrist dem Besteller die Versandbereitschaft angezeigt hat.

6.6. Ist die Nichteinhaltung von Terminen und Fristen auf den Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse vorübergehender Dauer zurückzuführen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Verkäufers liegen und von ihm nicht zu vertreten sind, z.B. die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, ohne dass diese durch den Verkäufer verschuldet wurde, verlängern sich Termine und Fristen um die Dauer der Behinderung oder Unterbrechung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Dies gilt in Fällen höherer Gewalt sowie bei Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, auch wenn solche Umstände bei Lieferanten und Subunternehmern auftreten, soweit die Hindernisse nachweislich auf die Ausführung der vom Verkäufer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Der Verkäufer wird den Käufer über die Nichteinhaltung des Termins oder der Frist unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mit-teilen. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Bestellers bleiben unberührt.

6.7. Gerät der Verkäufer dennoch nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Solange diese nicht erfolglos verstrichen ist oder aus anderen gesetzlich vorgesehenen Gründen entbehrlich war, kann er eine Ersatzbeschaffung nicht auf Kosten des Verkäufers vornehmen und auch nicht vom Vertrag zurücktreten.

6.8. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (insbesondere der Lagerkosten) zu verlangen. Es besteht für den Verkäufer keine Pflicht, die eingelagerte Ware zu versichern.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware im Falle eines Vertragsschlusses mit einer Person, die dabei als Verbraucher handelt, bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises vor.

7.2. Ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich der Verkäufer bis zur voll-ständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Besteller (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den gelieferten Sachen (Vorbehaltsware) vor. Dies gilt auch dann, wenn einzel-ne oder sämtliche Beträge auf eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes beim Verkäufer.


8. Mängelansprüche, Verjährung von Ansprüchen, Haftung

8.1. Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, sofern davon nicht nachfolgend abgewichen wird.

8.2. Sind Fehler darauf zurückzuführen, dass Einbau- und Verarbeitungshinweise des Verkäufers oder seiner Lieferanten, auf die der Verkäufer hingewiesen hat, nicht befolgt worden sind oder durch den Käufer oder Dritte die Kaufsache fehlerhaft montiert oder in Betrieb gesetzt worden ist, die Kaufsache ungeeignet oder unsachgemäß verwendet worden ist, Änderungen ohne Abstimmung mit dem Verkäufer vorgenommen worden sind, Teile ausgewechselt oder Materialien eingesetzt worden sind, die nicht den Originalen entsprechen, haftet der Verkäufer für derartige Mängel nicht.

8.3. Hat der Verkäufer zur Überbrückung eines etwaigen Reparaturzeitraumes dem Besteller ein Leihgerät gestellt, so ist dieses Zug um Zug gegen Lieferung des reparierten Produkts oder eines alternativ gelieferten Ersatzprodukts an den Verkäufer unverzüglich zurückzugeben. Im Falle des Versandes hat dieser versichert unter Nutzung der Originalverpackung zu erfolgen.

8.4. Etwaige im Zuge von Nacherfüllungen ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

8.5. Ist der Käufer ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten klarstellend bzw. die gesetzliche Regelung teilweise einschränkend die nachfolgenden Regelungen:

8.5.1. Liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. Erfolgt die Lieferung nicht an den Besteller, sondern an einen vom Besteller benannten Dritten gilt der gleiche Maßstab. Insoweit hat der Besteller sicherzustellen, dass die Lieferung bei dem jeweiligen Dritten unverzüglich geprüft wird und eine fristgerechte Mängelanzeige erfolgt. Andernfalls gilt die Lieferung als vertragsgemäß.

8.5.2. Die Sachmängelhaftung beim Verkauf einer gebrauchten Sache ist ausgeschlossen.

8.5.3. Bei Neuware verjähren die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.

8.5.4. Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Verkäufer in diesem Fall Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung bzw. Neuherstellung. Der Besteller hat in jedem Fall für diese eine angemessene Frist, in der Regel mindestens 21 Tage, gerechnet ab Mängelanzeige, einzuräumen.

8.5.5. Die sich aus vorstehender Ziffer ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.5.6. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1. Der Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen des Verkäufers ist Leipzig.

9.2. Wenn der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Leipzig, je nach Streitwert das Amtsgericht oder das Landgericht. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.


10. Alternative Streitbeilegung, Hinweis gemäß § 36 VSBG

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.